Die Anwaltskanzlei WIDMANN begleitet Unternehmer und Geschäftsführer bzw. Vorstände z. B. bei der Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen und steht auch bei Liquidationen zur Verfügung. Weiterhin unterstützt Sie die Anwaltskanzlei WIDMANN auch beim Erwerb oder der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Ferner übernimmt die Anwaltskanzlei WIDMANN auch die Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände. Hinzu kommen auch weitere Vertragsgestaltungen, wie z. B. die Gestaltung von Kooperationsverträgen. Darüber hinaus berät die Anwaltskanzlei WIDMANN auch bei der Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, vertritt bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und begleitet bei der Auflösung von Gesellschaften. Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Teilweise gehen die handelsrechtlichen Vorschriften dem BGB als spezieller vor, teilweise ergänzen sie das BGB. Die wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch (HGB), daneben finden sich handelsrechtliche Vorschriften auch in anderen Gesetzen. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. 

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© Rechtsanwalt Andreas Widmann